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Feuer im Freien

Hinweise und Brandschutz-Tipps zu offenem Feuer im Freien und zum richtigen Umgang mit offenen Feuerstellen

Ob an St. Martin, an Ostern, in der Walpurgis- oder Johannisnacht sowie zur Sonnenwendfeier: Feuerbrauchtum gibt es rund ums Jahr. Die nachfolgenden Ratschläge sind daher immer aktuell.

Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten.

•  Der Grundstückseigentümer muss damit einverstanden sein.

•  Vergessen Sie nicht, Ihr Feuer bei der örtlich zuständigen Behörde rechtzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vorher, anzumelden!

Anforderungen an den Abbrennplatz .

•  Der Abbrennplatz muss einen festen, nichtbrennbaren Untergrund haben. Eine evtl. vorhandene Rasenfläche sollte vorher ausgestochen werden.

•  Der Abstand zu Gebäuden, Fensteröffnungen und sonstigen brennbaren Gegenständen muss mindestens 10 m betragen.
Leicht entzündbare Stoffe (Holzwolle, Heu, Stroh, Papier u.ä.) und Waldgrundstücke müssen mindestens 100 m, Hochspannungsleitungen mindestens 50 m von der Feuerstelle entfernt sein.

 

Anforderungen an das Brennmaterial.

•  Es darf nur naturbelassenes, stückiges und trockenes Holz verwendet werden.

•  Eine Abfallverbrennung ist grundsätzlich verboten. Hierzu zählen z.B. lackiertes, beschichtetes oder imprägniertes Holz, Holzpaletten, Möbelteile, Sperrmüll, Gartenabfälle sowie Kunststoffe, Altreifen, Altöle u.ä.

•  Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird!

 

Anzünden, Abbrennen und Löschen des Feuers.

•  Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.

•  Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal an und achten Sie auf Funkenflug.

•  Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.

•  Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

•  Strohballen z.B. können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.

•  Eine Löschmöglichkeit muss in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden ( z.B. Feuerlöscher, angeschlossener Wasserschlauch, gefüllte Wassereimer o.ä.)

•  Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.

•  Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser - so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bitte lassen Sie die Finger von sogenannten Hausmitteln wie Mehl, sie stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt.

•  Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.

•  Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Ein bereits entzündetes Feuer muss gelöscht werden (Funkenfluggefahr).

•  Abschließend ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein!