Türen
haben nicht nur Sicht- und Schallschutzfunktion, sondern auch Brandschutzfunktion.
Geschlossene Türen halten im Brandfall nicht nur Flammen und Hitze zurück,
sie sind auch Schutz vor Rauch und Qualm. Rauch ist bei den Bränden
die Hauptgefahr, da er zu Vergiftung führt. Außerdem kann in einem verrauchten
Raum die Orientierung verloren gehen, selbst wenn dieser vertraut ist.
Normales Glas springt im Brandfall oder fällt aus dem Rahmen. So können
Hitze und Rauch den wichtigsten Fluchtweg, den Treppenraum, unbegehbar
machen. Türblätter aus Holz oder mit einer Brandschutzverglasung beugen
dem vor. Als Notlösung ist auch die Anbringung einer Spanplatte vor
einem Zentimeter Stärke auf der Rückseite der Verglasung ausreichend.
Türen zu Heizräumen oder Tiefgaragen sind häufig feuerhemmend konstruiert
und müssen von selbst zufallen. Diese dürfen nicht unterkeilt oder festgebunden
werden.
Notausgänge dürfen nicht verschlossen werden. Sie sollten jederzeit
von innen, nicht aber von außen zu öffnen sein.
Der Treppenraum soll auf ganzer Breite begehbar sein. Abgestellte Möbel
oder Gerümpel sind im Ernstfall ein gefährliches Hindernis.
Nach geltendem Baurecht muß jedes Gebäude zwei voneinander unabhängige
Rettungswege haben. Erster Rettungsweg muß immer der Treppenraum sein,
der zweite kann ein Wohnungsfenster sein. Achten Sie darauf, daß Fenster
immer leicht zu öffnen sind. Bei vergitterten Fenstern sollte das Gitter
von innen zu öffnen sein.
In Hochhäusern und Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen sind entweder
zwei separate Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum vorhanden.
Benutzen Sie nie den Fahrstuhl als Fluchtweg. Ein verrauchter
Fahrstuhl kann zur tödlichen Falle werden.
Rauchmelder für den häuslichen Bereicht sind leicht zu montieren. Diese
batteriebetriebenen Geräte reagieren auf Rauchpartikel in der Luft mit
einem akustischen Warnsignal.
In den Treppenhäusern muß das oberste Fenster leicht zu öffnen sein.
Im Brandfall dient es als Rauchabzug
